Infos von A bis Z
Hier finden Sie Infos rund um die Inklusion in Bayern, von Kita bis Kunst und von Schule bis Sport. Verlinkungen führen Sie direkt zu vertiefenden Service- und Infoangeboten.
Ausbildung, Arbeit & berufliche Reha
Wer kann in einem Berufsbildungswerk eine Ausbildung machen? Was leisten Berufsförderungswerke für die berufliche Reha? Was ist die Pflichtquote für Arbeitgeber? Wie unterscheiden sich Werkstätten und Inklusionsbetriebe? Hier finden Sie Infos rund um die Inklusion im Berufsleben und Links zu wichtigen Anlaufstellen für Arbeitgeber, Beschäftigte und deren Vertretungen.
Viele junge Menschen mit Behinderung möchten gerne eine Ausbildung machen. Manche brauchen dabei aufgrund der Art ihrer Einschränkungen besondere Hilfen. Unterstützung finden sie in den Berufsbildungswerken. Diese überregionalen Einrichtungen bieten Berufsorientierung, Arbeitserprobung und berufsvorbereitende Maßnahmen an. Außerdem gibt es vielfältige Ausbildungsangebote, zum Beispiel im Handwerk, im Dienstleistungsbereich oder in kaufmännischen Berufen. Ob eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk das Richtige ist, entscheidet die Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderung.
Weitere Infos
Auf der Website des Bayerischen Sozialministeriums finden Sie weitere Infos zu den Berufsbildungswerken und die Links zu allen Einrichtungen in Bayern:
Berufsbildungswerke: Infos, Adressen & Links
Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer kann zum Beispiel nach einem Unfall oder aufgrund einer Krankheit den aktuellen Beruf nicht mehr ausüben? Dann eröffnet eine Fortbildung oder Umschulung vielleicht neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sind die richtigen Anlaufstellen. Ihr Angebot richtet sich an Menschen mit Behinderung (dazu zählen auch schwere chronische Erkrankungen), die schon berufstätig waren. Über den Zugang zur beruflichen Reha entscheidet der Reha-Träger, zum Beispiel die Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit oder, nach einem Arbeitsunfall, die Unfallversicherung.
Weitere Infos
Auf der Website des Bayerischen Sozialministeriums finden Sie weitere Infos über Berufsförderungswerke und die Links zu den Einrichtungen in Bayern:
Berufsbildungswerke: Infos, Adressen & Links
Berufsförderungswerke: Infos, Adressen & Links
Pflichtquote
Ob Privatwirtschaft oder öffentlicher Dienst – für Arbeitgeber mit 20 oder mehr Arbeitsplätzen gilt: Auf mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze müssen Menschen mit Behinderung beschäftigt werden. In der Praxis bedeutet diese Pflichtquote zum Beispiel:
- Ein Betrieb mit 20 Arbeitsplätzen muss einen Menschen mit Behinderung beschäftigen.
- Ein Betrieb mit 100 Arbeitsplätzen kommt auf fünf Beschäftigte mit Behinderung.
- Ein Betrieb mit 10 Arbeitsplätzen ist nicht verpflichtet, Menschen mit Behinderung einzustellen. Doch er kann dies natürlich tun und wird genauso beraten und ggf. gefördert wie Arbeitgeber mit Pflichtquote.
Arbeitgeber, die diese Pflichtquote nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe an den Staat zahlen.
Weitere Infos, Rat und Unterstützung
Sie haben Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung oder chronischer Erkrankung? Sie brauchen Rat und tatkräftige Hilfe bei der Inklusion am Arbeitsplatz? Das ZBFS-Inklusionsamt berät und unterstützt Arbeitgeber, Beschäftigte und betriebliche Arbeitnehmervertretungen. Weitere Anlaufstellen sind die Integrationsfachdienste und die Arbeitsagenturen.
Hier finden Sie alle Infos und Adressen:
Infobroschüren zu Arbeitswelt und Behinderung
zu den Integrationsfachdiensten
Arbeitsagentur: zum Arbeitgeber-Service
Arbeitsagentur: zum Arbeitnehmer-Service
Mit mehr als einem Dutzend Themen-Portalen ist REHADAT die zentrale und unabhängige Info-Plattform rund um die berufliche Teilhabe:
zur Info-Plattform REHADAT (mit Links zu allen Portalen)
Surftipp: Das REHADAT-Portal Talentplus begleitet Unternehmen von der Personalgewinnung bis zur finanziellen Förderung der beruflichen Inklusion und empfiehlt Anlaufstellen und Hotlines. Auch Beschäftigte mit Behinderung finden wichtige Infos:
Tipp: Auszeichnung „JobErfolg“ für engagierte Arbeitgeber
Arbeitgeber, die Inklusion nicht nur als Pflicht, sondern auch als Chance begreifen, werden belohnt: Das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung in der Arbeitswelt ist oft ein Gewinn für beide Seiten. Unternehmen und öffentliche Stellen, die in Bayern erfolgreich inklusiv arbeiten, können sich um den „JobErfolg“ bewerben: eine Auszeichnung für Arbeitgeber, die sich vorbildlich für die Teilhabe von Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung einsetzen.
Mehr erfahren: über die Auszeichnung „JobErfolg“
Werkstätten
Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfMB; Grundlage: SGB IX) sind Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie sollen Menschen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, eine angemessene berufliche Bildung und Beschäftigung ermöglichen. Die Arbeit muss angemessen bezahlt werden.
Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind durch die Agentur für Arbeit anerkannt. Die Kosten im Bereich der Berufsbildung tragen hauptsächlich die Arbeitsagentur (SGB III) bzw. die Renten- oder Unfallversicherung (SGB VI, SGB IV). Die Kosten nach dem Übertritt in die Werkstatt übernimmt meist der zuständige Bezirk.
Inklusionsbetriebe
Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen, Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Belegschaft gehören meist 25 bis 50 Prozent Menschen mit Behinderung an. Inklusionsbetriebe werden durch die Ausgleichsabgabe gefördert.
Kurz erklärt: Die Ausgleichsabgabe müssen Arbeitgeber bezahlen, die nicht die Pflichtquote erfüllen – also nicht die vorgeschriebene Zahl von Menschen mit Behinderung beschäftigen.
Weitere Infos
Alles über Werkstätten: zur BAG WfBM
Inklusionsbetriebe: Infos und Adressen im Portal REHADAT
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit: Das ist viel mehr als die rollstuhlgerechte Rampe. Damit Menschen mit Behinderung selbstbestimmt an allen Lebensbereichen teilhaben können, müssen auch alle Bereiche barrierefrei gestaltet sein. Das Bauen ist und bleibt natürlich ein zentrales Thema. Genauso wichtig ist aber zum Beispiel die barrierefreie Information und Kommunikation – auch und gerade im Internet. Eng verknüpft mit der Information ist die politische Teilhabe. Wer wählen will, muss sich informieren können! Hier erfahren Sie mehr:
Infosuche im Internet, Online-Shopping, Apps oder Video-Streaming-Dienste: Auch Websites und andere digitale Angebote sollten für alle Menschen zugänglich und unkompliziert nutzbar sein, um uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben und „mitreden” zu können. Anlaufstellen für Rat und Infos gibt es sowohl für Nutzerinnen und Nutzer als auch Anbieterinnen und Anbieter in der digitalen Welt.
So berät und informiert die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Staatsregierung auch umfassend zum Thema „digitale Barrierefreiheit”. Neue Angebote sind zum Beispiel ein Newsletter mit praktischen Infos und Terminen sowie ein Podcast. Darin spricht Dennis Bruder, Berater für digitale Barrierefreiheit bei der Stiftung Pfennigparade, jeden Monat mit einem spannenden Gast.
Zur Beratungsstelle Barrierefreiheit: Thema „Digitale Barrierefreiheit”
IT-Verantwortlichen der öffentlichen Stellen bietet das Bayerische Staatsministerium für Digitales übersichtliche, praktische Unterstützung:
zum Handlungsleitfaden Digitale Barrierefreiheit für IT-Verantwortliche
Barrierefreiheit: Pflicht für Neubauten
In einer barrierefreien Umwelt spielt das Bauen eine große Rolle – vom Bau barrierefreier Wohnhäuser bis zur barrierefreien Gestaltung im öffentlichen Raum und in Gebäuden mit Besucherverkehr. Das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) schreibt vor, dass Neubauten von staatlichen Stellen (zum Beispiel Behörden- oder Gerichtsgebäude) barrierefrei zu gestalten sind (Art. 10 BayBGG).
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) regelt die Barrierefreiheit von Neubauten in privater oder öffentlicher Hand.
- Für Neubauten mit mehr als zwei Wohnungen gilt: Die Wohnungen in einem Geschoss müssen barrierefrei sein (Art. 48 Abs. 1 BayBO).
- Für öffentlich zugängliche Neubauten gilt: Nur Bereiche für den allgemeinen Besucherverkehr müssen barrierefrei sein (Art 48 Abs. 2 BayBO). Ausgenommen davon sind unter anderem Anlagen, die überwiegend oder ausschließlich von Menschen mit Behinderung, älteren Menschen und Personen mit Kleinkindern genutzt werden. Diese Gebäude müssen in allen Teilen barrierefrei sein (Art. 48 Abs. 3 BayBO).
Weitere Infos: Beratung rund ums barrierefreie Bauen und Wohnen
Die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer bietet kostenlose Orientierung und Erstberatung für private Bauherren, Kommunen und Unternehmen und für Profis aus Architektur und Handwerk. Sie können sich telefonisch, per E-Mail oder persönlich in Ihrer Region beraten lassen:
zur Beratungsstelle Barrierefreiheit
Die Koordinationsstelle „Wohnen im Alter“ stellt unterschiedliche Wohnformen für ältere Menschen, Angebote zur Wohnberatung und gute Beispiele vor:
Barrierefrei Leben e. V. berät unter anderem zur alters- oder behinderungsgerechten Anpassung von Wohnräumen und zum barrierefreien Bauen:
zur Website „Barrierefrei Leben“
Der Verein Stadtteilarbeit e. V. hat 2020 das Kompetenzzentrum „Barrierefreies Wohnen zu Hause“ (KomZ Wohnen) eröffnet. Das Angebot reicht von einer Wohnberatung bis zu präventiven Hausbesuchen:
zum Kompetenzzentrum „Barrierefreies Wohnen zu Hause“
Kommunikation mit Behörden
Behörden müssen unter anderem bei schriftlichen Bescheiden und Vordrucken die Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigen. Blinde und sehbehinderte Menschen können zum Beispiel Dokumente in Braille oder Großdruck verlangen, wenn dies für die Wahrnehmung ihrer Rechte notwendig ist. Menschen mit einer Hörbehinderung haben das Recht auf eine Übersetzung in Gebärdensprache bei Terminen in Behörden.
Private Produkte und Dienstleistungen
Mit dem „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ wurde nun eine Rechtsgrundlage geschaffen, die Unternehmen verpflichtet, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu machen. Bis die Umsetzung des Gesetzes greift, wird es allerdings noch etwas dauern: Erst ab 2025 müssen die ersten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei angeboten werden.
Der Fernverkehr und der öffentliche Nahverkehr bieten vielen Menschen die Möglichkeit sich fortzubewegen. Jedoch sind sowohl der Bund, der Freistaat und die Kommunen für Busse, Bahnen, Flugzeuge, Schiffe und Haltestellen zuständig. Viele Bahnhöfe und auch Bushaltestellen sind noch nicht barrierefrei, aber es werden stetig mehr. Auch die Mobilitätszentrale der Deutschen Bahn unterstützt die barrierefreie Mobilität. Nicht zu vergessen sind inzwischen viele Apps, die Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen wertvolle Dienste erweisen.
Barrierefreie Urlaubs- und Freizeitangebote, vom Hotel bis zum Bike-Verleih, werden immer wichtiger. Von barrierefreien Angebote profitiert die junge Familie mit Kinderwagen genauso wie der Reisende mit Rollstuhl oder die Urlauberin mit Sehbehinderung. Auch mit Blick auf die große Zahl reiselustiger älterer Menschen ist Barrierefreiheit in der Tourismuswirtschaft nicht nur ein „Muss“, sondern ein Wettbewerbsvorteil. Barrierefreie Angebote für den Urlaub oder den Ausflug finden Sie hier:
zum Portal „Reisen für Alle“ (Angebote deutschlandweit)
zum Portal „Urlaub für Alle in Bayern“
Politische Teilhabe in der UN-BRK
Die UN-BRK regelt die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben (Art. 29 UN-BRK). Dazu gehört das aktive und passive Wahlrecht. Wer eine sinnvolle Wahlentscheidung treffen will, muss sich informieren können. Barrierefreie Infos, zum Beispiel über die Parteien, ihre Programme und Ziele und über die Kandidatinnen und Kandidaten, liefern die Grundlage. Der nächste Schritt ist die Stimmabgabe, per Briefwahl oder im Wahllokal. Auch hier ist nicht nur der barrierefreie Zugang zum Wahllokal gefordert, sondern auch barrierefreie Infos über die Wahlen im Vorfeld. Wer an Wahlen teilnimmt, macht nicht nur ein Kreuzchen, sondern entscheidet mit über die Politik in seiner Gemeinde, seiner Region oder seinem Land. Wer noch mehr selbst bewegen möchte, kann sich auch selbst um Ämter bewerben, in Gremien, Parteien oder Parlamenten – und sich dann zum Beispiel auch für Menschen mit Behinderung einsetzen.
Wahlschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen
Wer bei der Stimmabgabe wegen seiner Behinderung Unterstützung braucht, darf sich von einer anderen Person unterstützen lassen oder Hilfsmittel verwenden.
Blinde und sehbehinderte Menschen können zum Beispiel eine Stimmzettelschablone benutzen. Die Wahlorganisatoren sind allerdings nicht verpflichtet, Schablonen für die Wahl herzustellen. Ob Wahlschablonen durch örtliche Geschäftsstellen zur Verfügung gestellt werden, erfahren Sie bei beim Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB). Sie können anrufen unter Telefon 089 559-88-120 oder mailen: E-Mail an den BBSB schreiben
Tipps für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Wie können Sie als Wahlhelferin und Wahlhelfer Menschen mit Behinderung unterstützen? Infos und Tipps finden Sie in unserem Flyer „Barrierefreie Wahllokale“:
Flyer „Barrierefreie Wahllokale“ (PDF) herunterladen
Mehr Infos: mein Kernthema „Politische Teilhabe“
Die politische Teilhabe ist für mich ein Kernthema. Hier erfahren Sie mehr über meine Projekte und Ziele rund um die politische Mitbestimmung und Mitgestaltung:
zum Kernthema „Politische Teilhabe“
Bildung: Kita, Schule & Studium
Gemeinsam aufwachsen, die Welt entdecken und lernen: Wenn alle Menschen von klein auf das Miteinander als normal erleben – dann wird Inklusion eines Tages ganz selbstverständlich. Hier erfahren Sie mehr über Inklusion im bayerischen Bildungssystem.
In integrativen bzw. inklusiven Kitas wachsen Kinder mit und ohne Behinderung zusammen auf. Sie entdecken und spielen gemeinsam und lernen miteinander und voneinander. Fachkräfte aus verschiedenen Berufen arbeiten eng vernetzt, um alle Kinder gleichermaßen und entsprechend ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen gezielt zu fördern.
Die Voraussetzungen für integrative Kitas schafft das BayKiBiG: das Bayerische Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege. Es trat am 01.08.2005 in Kraft.
Integrative Kindertageseinrichtungen betreuen mindestens drei Kinder mit (drohender) Behinderung. Der Anteil der betroffenen Kinder darf ein Drittel nicht übersteigen (Art. 2 III BayKiBiG). Der Staat fördert die Betreuung von Kindern mit (drohender) wesentlicher Behinderung mit dem 4,5-Fachen des üblichen Satzes. In integrativen Einrichtungen kann der Satz auch noch erhöht werden (Art. 21 V BayKiBiG).
Kurz erklärt: Der Staat fördert den Besuch von Kitas. Dabei unterscheidet er nach Gewichtungsfaktoren. Für Kinder ab drei Jahren und bis zum Schuleintritt gilt der Faktor 1,0. Für die Kleinsten bis zu drei Jahren wird er auf 2,0 verdoppelt, für Kinder mit (drohender wesentlicher) Behinderung aufs 4,5-Fache erhöht.
Weitere Infos
Hier informiert das Bayerische Sozialministerium über die Kindertagesbetreuung allgemein:
Infos zur Kindertagesbetreuung in Bayern
Das Bayerische Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege finden Sie auf der Website Bayern-Recht:
Frühförderstellen
In Bayern gibt es ein dichtes Netz an allgemeinen und spezialisierten Frühförderstellen. Zu ihren Aufgaben gehört es,
- drohende und bestehende Behinderungen, Verzögerungen, Störungen und Auffälligkeiten bei Kindern möglichst früh zu erkennen und zu diagnostizieren,
- betroffene Kinder entsprechend zu fördern und zu therapieren,
- die Eltern der betroffenen Kinder zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten,
- notwendige Kontakte und weitere Hilfen zu vermitteln.
Auf der Website der Arbeitsstelle Frühförderung Bayern finden Sie die Angebote und Adressen aller Frühförderstellen:
Zur Arbeitsstelle Frühförderung Bayern
Zur VIFF e.V. (Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung)
Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)
Sozialpädiatrische Zentren ergänzen das Angebot der Frühförderstellen. Die Zentren sind an Kinderkliniken oder Kinderabteilungen von Krankenhäusern angegliedert; ihr Angebot ist auf Kinder zugeschnitten, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung nicht in Frühförderstellen gefördert werden können.
intakt ist ein Angebot für Eltern von Kindern mit Behinderung und für alle, die sich beruflich oder ehrenamtlich für Kinder mit Behinderung engagieren. In der intakt-Datenbank finden Sie neben vielen anderen Einrichtungen auch die Sozialpädiatrischen Zentren in Bayern:
zur Adressdatenbank der Initiative intakt
Die Adressen der SPZ in Bayern finden Sie auch auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V. (DGSPJ):
Heilpädagogische Fachdienste
Heilpädagogische Fachdienste unterstützen Fachkräfte in Kitas bei Fragen zum Verhalten oder zur Entwicklung einzelner Kinder. Sie beraten die Eltern und die zuständigen Fachkräfte persönlich vor Ort. Angesiedelt sind die Fachdienste meist an den Frühförderstellen.
Die Heilpädagogischen Fachdienste beraten das Personal in Kitas. Hier finden Sie alle Infos:
zu den Heilpädagogischen Fachdiensten in Bayern
Wenn ein Kind mit Behinderung keinen Kindergarten besucht, kann es in einer schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) betreut werden. Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE) sind meist an Förderschulen angeschlossen. Ein interdisziplinäres Team bereitet die Kinder auf den Schulbesuch vor.
Infos über Förderschulen und schulvorbereitende Einrichtungen sowie alle Anlaufstellen finden Sie im Bayern-Portal:
Förderschulen und SVE: zum Bayern-Portal
Regelschule, Förderschule – oder Zusammenarbeit von beiden
Gemäß der UN-BRK dürfen Menschen mit Behinderung nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Der Bayerische Landtag hat das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) entsprechend überarbeitet. In Bayern gibt es mehr als 350 Schulen mit dem Profil „Inklusion“, darunter Grund-, Mittel- und Realschulen, Gymnasien, berufliche Schulen und Förderschulen (Stand: 2021). Die Förderschulen haben jeweils bestimmte Förderschwerpunkte, zum Beispiel Lernen, Sprache, Hören, Sehen oder emotionale/soziale, körperliche/motorische bzw. geistige Entwicklung. Der Förderschwerpunkt „Lernen" ist bei Weitem der größte. Der Förderbedarf ist hier nicht ausschließlich auf Behinderungen zurückzuführen. Eltern von Kindern mit Behinderung können grundsätzlich zwischen dem Besuch der Regelschule und einer Förderschule entscheiden. Dabei gibt es ganz unterschiedliche Modelle von Inklusion, zum Beispiel:
- Inklusion einzelner Schülerinnen oder Schüler mit Behinderung
- Kooperationsklassen: gemeinsamer Unterricht in allen Fächern
- Partnerklassen: Klassen einer allgemeinen Schule und eines Förderzentrums arbeiten zusammen; stundenweise gemeinsamer Unterricht
Alle Formen des gemeinsamen Lernens stellt die Website „Inklusion und Schule“ des ISB Bayern vor:
gemeinsam lernen: die Modelle kennenlernen
Organisationen von Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung befürworten Förderschulen mit Schwerpunkt „Hören“ bzw. „Sehen“. Denn dort werden die Kinder und Jugendlichen von Lehrkräften unterrichtet, die zum Beispiel die Gebärdensprache bzw. die Punktschrift beherrschen. Fachleute unterstreichen, dass die Begegnung mit ähnlich betroffenen Gleichaltrigen die Auseinandersetzung mit der Sinnesbehinderung anregt und die Entwicklung einer stabilen Persönlichkeit fördert.
Für Eltern: die Inklusionsberatung am Staatlichen Schulamt
Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Bayern können sich an die Inklusionsberatung für Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatlichen Schulamt wenden. Die mehr als 70 Standorte bayernweit sind auf die Bedürfnisse vor Ort zugeschnitten. Die Inklusionsberatung ist eng vernetzt mit der Eingliederungs- und Jugendhilfe, den Schulaufwandsträgern und den örtlichen Behindertenbeauftragten.
Mehr erfahren: zur Inklusionsberatung am Schulamt
Weitere Infos
Hier informiert das Bayerische Kultusministerium über ...
Inklusion an verschiedenen Schularten
Lernen Sie hier meine Positionen zum Bildungssystem in Bayern kennen: zum Kernthema „Schule“
Die UN-BRK schreibt einen gleichberechtigten Zugang zur Hochschulbildung fest. Das Bayerische Hochschulgesetz wurde um Bestimmungen zur Teilhabe erweitert. Danach müssen die staatlichen Hochschulen in Bayern unter anderem
- die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigen,
- Beauftragte für Studierende mit Behinderung bestellen und
- die Chancengleichheit bei Prüfungen sicherstellen. Fast alle Prüfungsordnungen sehen Nachteilsausgleiche vor, zum Beispiel den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschenden, die Verlängerung der Prüfungszeit, die Bereitstellung von Schreibhilfen oder die Möglichkeit, Prüfungen auf behinderungsgerechte Weise abzulegen.
Weitere Infos
Das Deutsche Studentenwerk bietet ein Info-Portal rund ums Studieren mit Behinderung:
Studieren mit Behinderung: zum Deutschen Studentenwerk
Hier finden Sie Infos zum BAföG und zur Aufstiegsförderung (zum Beispiel Meister-BAföG). Die Leistungen können Sie direkt online beantragen:
BAföG: zu den Bayerischen Studentenwerken
Aufstiegsförderung: zum Bayern-Portal
Die Hochschulen in Bayern unterstützen Studierende mit Behinderung mit Info-, Beratungs- und Serviceangeboten. Stellvertretend finden Sie hier Links zu den Beratungsstellen der LMU München und der Uni Würzburg:
LMU München: zur Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung
Uni Würzburg: zur Kontakt- und Infostelle KIS
Der Hildegardis-Verein fördert Frauenstudien in Deutschland. Für Akademikerinnen und Akademiker mit Behinderung hat er ein Montoring-Programm entwickelt:
Mentoring für Akademikerinnen und Akademiker: zum Hildegardis-Verein
Kultur, Freizeit & Sport
Zur Inklusion gehört auch: der Zugang zu Freizeit- und Sportangeboten, zu Kunst, Kultur und Unterhaltung. Der Freistaat, Kommunen und private Träger bauen Barrieren ab und entwickeln inklusive Angebote. Die Website „Bayern barrierefrei“ stellt ausgewählte Beispiele vor, von „Kultur, Bildung & Geschichte(n)“ bis „Sport, Action & Abenteuer“. Umfassende Infos bieten Online-Portale. Sie sprechen alle an, die Barrierefreiheit brauchen und/oder schätzen: zum Beispiel Menschen mit Behinderung, ältere Menschen und Familien mit kleinen Kindern.
Vom Multimedia-Guide im Museum bis zur Touch-Tour für blinde Menschen im Theater (Anfassen erwünscht!): In Bayerns öffentlicher und privater Kunst- und Kulturlandschaft entstehen immer neue barrierefreie Angebote. Die Website „Reisen für Alle“ stellt zertifizierte Anbieter deutschlandweit vor. Hier haben wir für Sie Kultur- und Freizeitangebote in Bayern vorausgewählt:
Kultur- und Freizeitangebote auf „Reisen für Alle“
Vom Freilichtmuseum bis zum Theater: Auf barrierefrei.bayern.de finden Sie ausgewählte Kulturangebote, die mit dem Signet „Bayern barrierefrei“ ausgezeichnet wurden. Klicken Sie in der Filtersuche unter „Thema“ auf „Kultur, Freizeit & Sport“:
Kulturangebote mit dem Signet „Bayern barrierefrei“
Das Museumspädagogische Zentrum (MPZ) bietet kostenfreie Führungen für Inklusionsklassen und -gruppen sowie Familien und Gruppen mit sonderpädagogischem Förderbedarf:
„Gemeinsam ins Museum“ mit dem MPZ
Die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern startete Anfang 2019 das dreijährige Projekt „Museum & Inklusion“. Pilotmuseen sollen bei der Entwicklung und Umsetzung inklusiver Angebote begleitet werden. Hier erfahren Sie mehr:
Infos zum Projekt „Museum & Inklusion“
Wie ein jahrhundertealtes Museumsgebäude heute für Menschen im Rollstuhl barrierefrei erfahrbar ist, zeigt eine Bilderstory auf der Website „Bayern barrierefrei“:
zur Bilderstory „Ein Museum baut (uralte) Barrieren ab“
Topfit: der BVS und seine Vereine
Im Breitensport wie im Spitzensport ist das Angebot für Menschen mit Behinderung gut entwickelt. Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportler finden viele örtliche Initiativen. Besonders vorbildlich sind Sportvereine, bei denen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam trainieren und spielen. Der Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e. V. (BVS) ist ein sehr aktiver Dachverband. Die Vereine im BSV bieten rund 50 Sportarten an. Der Verband selbst betreut und fördert viele paralympische Sportarten. An Landesstützpunkten trainieren künftige Spitzensportlerinnen und Spitzensportler. Und im Rahmen von Talenttagen können Schülerinnen und Schüler Sportarten wie Taekwondo und Klettern erproben.
Mehr erfahren: zur Website des BVS
Special Olympics in Bayern
Besonders hervorzuheben sind die Special Olympics in Bayern (SOBY): die Sportorganisation für Menschen mit geistiger Behinderung. Der Verein bietet Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung unter anderem regelmäßiges Sporttraining, Wettbewerbe in rund 25 Sommer- und Wintersportarten, ein Gesundheitsprogramm und ein Familiennetzwerk.
Mehr erfahren: zur Website von SOBY
Im Online-Portal „Reisen für Alle“ finden Sie zertifizierte barrierefreie Urlaubs- und Freizeitangebote. Nicht alle Angebote sind umfassend barrierefrei. Vielmehr ist genau aufgelistet, welche barrierefreien Merkmale zum Beispiel ein Museum oder ein Wanderweg aufweist. So können Menschen mit Behinderung genauso wie ältere Menschen das für sie passende Angebot entdecken.
Wir haben für Sie vorgefiltert; der Link führt Sie direkt zu Angeboten in Bayern aus dem Bereich „Freizeit & Sport, Unterhaltung & Kultur“:
„Reisen für Alle“: Freizeit, Sport und Kultur in Bayern
Auch im bayerischen Tourismus-Portal „Urlaub für Alle in Bayern“ finden Sie barrierefreie Angebote, vom Naturerlebnis bis zum Kulturgenuss. Botschafterinnen und Botschafter stellen barrierefreie Highlights aus ihren Regionen vor.
„Urlaub für Alle“: zum bayerischen Urlaubs- und Freizeit-Portal
Zu den Tipps von Bayerns Barrierefrei-Botschafterinnen und Botschaftern
„Barrierefrei ins Stadion“ heißt ein Bundesliga-Reiseführer für Fußballfans mit Behinderung. Die Website stellt die Stadien der ersten, zweiten und dritten Liga vor:
zum Bundesliga-Reiseführer „Barrierefrei ins Stadion“
Pandemie: Informationen zu Covid-19
Seit Anfang 2020 die ersten Infektionen mit dem Coronavirus in Deutschland auftraten, gab es viele Änderungen im alltäglichen Leben. Auswirkungen hatte und hat die Pandemie auch auf Menschen mit Behinderung. Im Folgenden gibt Informationen rund um das Thema Covid-19 und das Post- bzw. Long-Covid-Syndrom.
Informationen zu den aktuellen Regelungen im Zusammenhang mit Covid-19 und dem Thema Impfung gibt es auf der FAQ-Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: Häufig gestellte Fragen (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege).
Nach einer Infektion mit Covid-19 kann es zu längerfristigen Folgeerscheinungen kommen. Die Bandbreite an physischen und psychischen Beschwerden ist groß und man fasst sie unter dem Begriff Post- oder auch Long-Covid zusammen. Da der Bedarf an Informationen zu dieser Thematik hoch ist, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eine Übersichtsseite eingerichtet, die den verfügbaren Kenntnisstand zu diesem Thema bündelt. Sie ist unter folgendem Link abrufbar: Post- und Long-COVID-Syndrom - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege .