Am 28.02. fand im Landtag eine gemeinsame Anhörung der Gesundheits- und Sozialausschüsse zur geplanten Novellierung des Pflegewohnqualitätsgesetzes statt. Einige meiner zentralen Anliegen dabei waren:
Das Selbstbestimmungsrecht und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung müssen bei allen Überlegungen mit Mittelpunkt stehen.
Und: Gerade kleinere inklusive Wohnprojekte brauchen klarere Rahmenbedingungen und mehr Planungssicherheit, damit die Idee des inklusiven Wohnens sich in Bayern noch viel stärker verbreiten kann.
Meine Stellungnahme ist unter "Reden und Berichte" (Link) abrufbar.