Europawahlen für Menschen mit Behinderungen
AKTUALISIERUNG: Menschen mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten können jetzt bis zum 10. Mai die Wahlunterlagen beantragen!
Dieses Jahr stehen spannende Europawahlen an! Für uns Menschen mit Behinderung ist auch die Europawahl eine sehr wichtige, denn viele Dinge werden auf dieser Ebene festgelegt, zum Beispiel beim Thema Barrierefreiheit im Internet. Damit auch jeder weiß, wie das Wählen funktioniert, haben wir wieder das Wahl-Hilfe-Heft zusammen mit der Bayerischen Landeszentrale für Politische Bildung erstellt. Hier können Sie das Wahl-Hilfe-Heft zur Europawahl 2019 (PDF) herunterladen oder bei uns bis zu 50 Exemplare bestellen. Für Bestellungen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail. Falls Sie mehr Exemplare benötigen, dann bestellen Sie sie bitte bei der Informationsbroschüren Landeszentrale
Auch der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. hat wieder Informationen zur Europawahl rausgegeben. Hier kann auch wieder die Wahlschablone bestellt werden: Wahlschablone des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. bestellen.
Weitere Informationen und Unterlagen (z.B. einen Musterwahlzettel) erhalten Sie auch auf der Seite des bayerischen Landesamtes für Statistik.
Am 15. April 2019 wurde durch einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht der Wahlrechtsausschluss für Menschen mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten abgeschafft! Ich freue mich sehr und fordere Sie alle auf sich bei Ihren Gemeinden bis zum 05. Mai 2019 für die Wahl registrieren zu lassen (hier können Sie den Flyer zur Europawahl 2019 in Leichter Sprache (PDF) herunterladen). Für die Kommunalwahl im März 2020 muss die bayerische Staatsregierung nun umso schneller die Gesetze ändern und diese Ungerechtigkeit abschaffen.