COVID-19: Informationen zu Ausnahmen von der Maskenpflicht für Menschen mit Behinderung
Vermehrt stoßen Menschen auf Ablehnung, wenn sie behinderungsbedingt von der Maskenpflicht befreit sind und deshalb keine Maske tragen können. Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung: „Es ist sehr wichtig, dass die Öffentlichkeit von Politikern, Behörden, Berufsverbände und Medien darüber informiert wird, dass es Menschen gibt, die keine Masken tragen können und es deshalb auch nicht müssen.
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