Entwurf des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention

Wie auch die Verbändeanhörung vom 17. Juni 2020 und der Protest der Verbände zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPREG) gezeigt haben, widerspricht dieser immer noch klar der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Alle Beauftragten der Länder für Menschen mit Behinderungen fordern daher die Abgeordneten des Bundestages dazu auf, dem Gesetzesentwurf in der derzeitigen Fassung nicht zuzustimmen und Änderungsanträge zu stellen.

Gemeinsame Erklärung von Bund und Ländern zum KV-IPReG (PDF) herunterladen